Allgemeine Servicebedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle einmaligen Reparatur- bzw. Wartungsleistungen und weitere Servicearbeiten (nachfolgend auch „Einmal-Serviceleistung“ genannt), welche auf Zeit- und Materialbasis durch Spath Johannes als Auftragnehmer an Holzverarbeitenden Maschinen und Geräten erbracht werden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, und sofern es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt.
Unsere Bedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die
Leistung vorbehaltlos ausführen.
1. Leistungsumfang
1.1 Unsere Arbeiten werden üblicherweise montags bis freitags von 8 - 17 Uhr durchgeführt. Wir warten bzw. reparieren die Holzverarbeitenden Maschinen entsprechend der (Störungs-)Meldung des Auftraggebers. Zusätzlich stellt Spath Johannes oder ein Mitarbeiter eine Fehlerdiagnose vor Ort, i.d.R. mittels
Testprogrammen, Spezialwerkzeugen und Testgeräten. Neben
Wartung und Instandsetzung bieten wir Standort-Veränderungen oder Umstellungen an Holzverarbeitenden Maschinen an.
1.2 Die Reparatur/Wartung erfolgt nach Ermessen von Spath Johannes durch Reparatur sowie ggf. durch Erneuern defekter Bauteile.
Ein Gerät ist instand gesetzt, wenn die Einsatzfähigkeit für den bestimmungsgemäßen Gebrauch
wiederhergestellt ist.
1.3 Unser Service erstreckt sich nicht auf die Stromzuführung oder auf sonstige Arbeiten außerhalb der Geräte. Er umfasst ferner nicht die kostenlose Entsorgung defekter oder alter Bauteile, es sei denn, gesetzliche Vorschriften bestimmen
zwingend etwas anderes.
1.4 Wir sind berechtigt, im Einzelfall einen Service abzulehnen, wenn die Maschine oder das Gerät nach unserem Ermessen nicht mehr
reparaturfähig bzw. reparaturwürdig ist,oder wenn benötigte Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind.
Die bis dahin von Spath Johannes erbrachten Leistungen sind zahlungspflichtig. Im Falle der Feststellung eines nicht von Spath Johannes verursachten Sicherheitsrisikos werden die Serviceleistungen
bis zur Beseitigung des Risikos unterbrochen.
2. Vergütung und Zahlung
2.1 Die Serviceleistung wird von Spath Johannes nach Arbeitszeit
(beinhaltet auch Reise- und Wartezeiten), Fahrtkosten und
benötigten Ersatzteilen abgerechnet, und zwar unmittelbar
nach erbrachter Leistung unter Zugrundelegung der jeweils
gültigen Servicepreisliste, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Eventuelle Zusatzaufwände hat der Auftraggeber dann zu tragen, wenn diese in einem Angebot enthalten sind, das Spath Johannes nach entsprechender Fehlerdiagnose abgibt, und der Kunde sich auf dieses Angebot einlässt.
Dies gilt insbesondere auch für sog. sporadische Fehler, welche
möglicherweise – mangels Zuordnung der Ursache – nicht mittels nur einer Reparatur behoben werden können. In diesem Fall hat der Auftraggeber – soweit er sich auf das Angebot von Spath Johannes eingelassen hat – sämtliche
Reparaturkosten zu tragen.
2.2 Die von uns gestellten Rechnungen für Serviceleistungen sind zahlbar rein netto sofort nach Rechnungsstellung,
spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang auf
dem Bankkonto von Spath Johannes entscheidend. Mit Ablauf der Frist tritt Verzug ein.
Aufrechnungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die behaupteten Gegenansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
2.3 Wird Spath Johannes, auch nach Abschluss
eines Servicevertrages, die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des
Auftraggebers bekannt, ist Spath Johannes berechtigt, Vorauskasse
zu verlangen bzw. noch ausstehende Serviceleistungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann
Spath Johannes unbeschadet weiterer Rechte von dem betreffenden
Servicevertrag ganz oderteilweise zurücktreten.
2.4 Bei Serviceleistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers vorzeitig abgebrochen werden oder bei Anforderungen,
die nachträglich vom Auftraggeber widerrufen werden, hat der
Auftraggeber alle bereits erbrachten bzw. angefallenen
Aufwendungen von Spath Johannes (Arbeits-, Fahrtzeit, Ersatzteile) zu bezahlen.
3. Gewährleistung / Haftungsausschluss
3.1 Spath Johannes führt die vertragsgemäß zu erbringenden Serviceleistungen sachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik aus und übernimmt für 12 Monate, beginnend mit dem Datum der Abnahme durch den Auftraggeber, die
Gewähr, dass diese keinen Mangel aufweisen. Eine Gewährleistung dafür, dass durch die vertraglichen Leistungen sämtliche vorhandenen Schäden und Mängel an den Vertragsgegenständen diagnostiziert
und behoben werden, sowie eine Garantie für die Funktionsfähigkeit der Vertragsgegenstände ist damit nicht verbunden. Im Falle separater
Beauftragung durch den Kunden führt Spath Johannes gegen Entgelt eine Fehlerdiagnose durch.
3.2 Falls eine Service- oder Wartungsleistung von Spath Johannes mangelhaft durchgeführt wurde, hat der Auftraggeber dies unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen. Spath Johannes hat dann ein Recht auf Nachbesserung, für das eine angemessene Zeit zu gewähren ist. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung oder für den Fall, dass eine Nacherfüllung von uns
verweigert wird, kann der Auftraggeber Minderung des gezahlten Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das
Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt oder wir die in
einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
3.3 Weitergehende Rechte und Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Verpflichtungen des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass unsere Servicetechniker freien Zugang zu den jeweiligen Holzverarbeitenden Maschinen haben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur sachgerechten Mitwirkung bei der Durchführung der Service-Leistungen.
Insbesondere ist der Auftraggeber auf seine Kosten verpflichtet:
4.2 Nach Beendigung der Arbeiten hat der Auftraggeber sich von deren ordnungsgemäßer Ausführung zu überzeugen
und ein von uns vorgelegtes Abnahmeprotokoll/ einen Servicebericht zu unterzeichnen.
Der Auftraggeber kann die
Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
5. Eigentumsvorbehalt / erweitertes Pfandrecht
5.1 Soweit eingebaute (Ersatz-)Teile nicht wesentliche Bestandteile des Servicegegenstandes geworden sind, bleiben
wir Eigentümer der (Ersatz-)Teile bis zur vollständigen Zahlung aller Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus der
Geschäftsbeziehung mit uns.
5.2 Spath Johannes steht wegen der Forderungen für die von ihm er
brachten Leistungen ein Pfandrecht an dem aufgrund des
Vertrages in ihrem Besitz gelangten Vertragsgegenstand des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht
werden, soweit sie mit dem Vertragsgegenstand in
Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit die
Ansprüche unbestritten, vom Auftraggeber anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt sind.
6. Übertragung von Rechten und Pflichten
Spath Johannes hat das Recht, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen, insbesondere Serviceleistungen
durch Dritte durchführen zu lassen, sofern durch diese die Vertragserfüllung gewährleistet ist. Sollte Spath Johannes von diesem
Recht Gebrauch machen, steht dem Auftraggeber das Recht zu, sich vom Vertrag ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen zu lösen.
7. Schutzrechte
7.1 Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige produkt-, anwendungs- oder projektbezogene Unterlagen,
die werthaltiges Know-how oder werthaltige Informationen
beinhalten, und die wir im Zusammenhang mit dem Angebot
und/oder der Erbringung der Serviceleistungen erstellt
haben, bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem
Urheberrecht, auch wenn wir sie dem Auftraggeber überlassen.
7.2 Sofern im Zusammenhang mit den Serviceleistungen ei
n schutzrechtsfähiges Ergebnis resultiert, stehen uns
sämtliche Schutzrechte an diesem Ergebnis
ausschließlich zu, es sei denn, dass der Auftraggeber maßgeblich an der
Erstellung des Ergebnisses beteiligt war. In solch einem Fall oder in allen sonstigen Fällen, in welchen wir ein
schutzrechtsfähiges Ergebnis gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellt haben, sind wir mit dem Auftraggeber darüber
einig, dass uns zumindest ein unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zusteht.
8. Datenschutz
Soweit dies für Reparaturen an Holzverarbeitenden Maschinen erforderlich ist,
steht uns das Recht zu, die in den Geräten gespeicherten
Daten für die Zwecke der Reparatur zu verarbeiten. Der Auftraggeber sichert zu, dass er, soweit es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten im datenschutzrechtlichen Sinne handelt, seine Mitarbeiter und
sonstige Nutzer über die Speicherung der Daten im Vorfeld informiert und ggf. erforderliche Einwilligungserklärungen wirksam eingeholt hat.
Spath Johannes verpflichtet sich, die Daten unverzüglich nach Beendigung der Reparaturarbeiten an den Auftraggeber zurückzugeben und/oder die Daten auf sämtlichen eigenen Datenträgern zu löschen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.2 Sind einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam, so bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen werden
durch diejenigen rechtswirksamen Bestimmungen automatisch ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
9.3 Bei allen sich aus einer Einmalserviceleistung ergebend
en Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für
uns zuständigen Gericht an unserem Sitz (D-97353 Wiesentheid) zu erheben. Wir sind darüber hinaus auch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
9.4 Es gilt stets deutsches materielles Recht,
unter Ausschluss des Wiener
UN-Kaufrechts von 1980.
9.5 Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.